Für Eigentümer

Verwalterwechsel: so läuft er ab

Ein Wechsel ist überschaubarer, als er wirkt. Hier steht, welche Schritte dazugehören – damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. Unverbindliches Gespräch

    Sie schildern uns die Situation: Größe des Objekts, Anzahl der Einheiten, offene Themen. Kostenfrei und vertraulich.

  2. Angebot

    Sie erhalten ein schriftliches Angebot. Darin steht, was zur Grundleistung gehört und was gesondert vergütet wird.

  3. Beschluss

    Bei einer Eigentümergemeinschaft wird die Bestellung des neuen Verwalters in der Versammlung beschlossen. Auf Wunsch stellen wir uns dort persönlich vor.

  4. Übernahme

    Wir fordern die Unterlagen beim bisherigen Verwalter an und prüfen sie. Konten und Verträge gehen auf uns über.

  5. Start

    Erste Objektbegehung, Vorstellung bei den Bewohnern und ein Bericht über den vorgefundenen Zustand.

Diese Angaben brauchen wir für ein Angebot

Je vollständiger, desto genauer können wir kalkulieren. Fehlendes klären wir im Gespräch.

  • Anschrift und Baujahr des Objekts
  • Anzahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie der Stellplätze
  • Art der gewünschten Verwaltung: WEG, Miete oder beides
  • Bei WEG: Teilungserklärung und die letzten beiden Jahresabrechnungen
  • Bestehende Verträge (Hausmeister, Reinigung, Wartung, Versicherungen)
  • Anstehende oder laufende Sanierungsmaßnahmen
  • Laufzeit und Kündigungsfrist des aktuellen Verwaltervertrags

Häufige Fragen zum Wechsel

Können wir einfach kündigen?

Der Verwaltervertrag hat eine feste Laufzeit. Sehen wir uns Ihren Vertrag gemeinsam an.

Was passiert mit den Unterlagen?

Wir fordern sie beim bisherigen Verwalter an und prüfen sie auf Vollständigkeit.

Wie lange dauert die Übernahme?

In der Regel ist das in wenigen Wochen erledigt – sobald der Beschluss vorliegt und wir Zugriff auf die notwendigen Unterlagen haben.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Meist der Jahreswechsel: Dann ist die Zäsur sauber, und für den laufenden Betrieb ist je Wirtschaftsjahr eine Verwaltung zuständig. Bei schwerwiegenden Gründen ist ein sofortiger Wechsel sinnvoll – darauf muss niemand bis zum Jahresende warten.

Bleiben unsere Verträge bestehen?

Ja. Verträge mit Handwerkern, Versorgern und Versicherern gehören der Gemeinschaft, nicht dem Verwalter. Sie laufen weiter, und wir sehen sie uns bei der Übernahme an.

Lassen Sie uns darüber sprechen

Ein erstes Gespräch kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts.

Sie überlegen, sich von der Immobilie zu trennen? Verwaltung und Vermittlung liegen bei uns unter einem Dach. Wer ein Haus verwaltet, kennt es – und den Markt in der Gegend ebenso. Für eine erste Einschätzung genügt ein Anruf.

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